Psychotherapie
Verhaltenstherapie ist ein anerkanntes psychotherapeutisches Verfahren und ist daher ohne Einschränkungen erstattungsfähig.
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit dem Fachkundenachweis in Verhaltenstherapie für Erwachsene bin ich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in das Arztregister eingetragen (gemäß § 4 der Ärzte-Zulassungsverordnung). Die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung werden grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) berechnet. Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung liegt zwischen 100,55€ und 153€ (2,3-3,5-facher Steigerungssatz).
Als Privatpraxis darf ich mit allen privaten Krankenkassen abrechnen.
Mit den gesetzlichen Krankenkassen habe ich als Privatpraxis aber keinen Behandlungsvertrag. Eine Behandlung für gesetzlich Versicherte ist im Ausnahmefall jedoch über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren eventuell möglich. Bitte sprechen Sie mich an, damit wir Ihre Möglichkeiten und Chancen bzgl. einer Kostenübernahme genau besprechen können.
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie. Je nach Versicherung kann es zu einem geringen Selbstanteil kommen. Bevor Sie eine Psychotherapie beginnen möchten, sollten Sie sich daher mit den Vertragsbedingungen vertraut machen und frühzeitig direkt mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen und die Modalitäten abklären. Lassen Sie sich bitte unbedingt vorab die Unterlagen zur Beantragung von Psychologischer Psychotherapie (Verhaltenstherapie) zusenden.
Kostenübernahme durch eine Zusatzversicherung über Heilpraktikerleistungen
Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, oder Ihre Krankekasse Heilpraktikerleistungen beinhaltet, können Sie versuchen, die Rechnungen dort einzureichen, um einen Teil der Kosten erstatten zu bekommen.
Beihilfe
Die Beihilfe erstattet erfahrungsgemäß die Kosten für eine Psychotherapie. Hierfür muss ein Kostenübernahmeantrag innerhalb der ersten fünf Sitzungen gestellt werden. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle und müssen vorab beantragt werden.
Gesetzliche Unfallversicherungen / Berufsgenossenschaften
Die gesetzliche Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaften übernehmen die Therapiekosten, wenn diese in ihren Zuständigkeitsbereich, wie z.B.: psychische Probleme nach einem Arbeitsunfall, fallen.
Erkundigen Sie Sich bei ihrer Unfallversicherung bzw. der Berufsgenossenschaft.
Selbstzahler
Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit die Therapiekosten selbst zu zahlen. Die Kosten richtigen sich nach der Gebührenverordnung der Psychotherapeuten (GOP) und können in Einzelfällen an Ihre persönliche Situation angepasst werden.
Gesetzliche Krankenversicherung
Mit den gesetzlichen Krankenkassen habe ich als Privatpraxis keinen Behandlungsvertrag. Eine Behandlung für gesetzlich Versicherte ist im Ausnahmefall jedoch über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren eventuell möglich.
Bei den folgenden Stellen können Sie sich erkundigen, um einen qualifizierten Psychotherapeuten zu finden:
Die Psychotherapeutenkammer NRW bietet eine differenzierte Suche nach Psychologischen Psychotherapeuten und Kindertherapeuten an:
Psychotherapeutenkammer NRW
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein bietet eine Übersicht über ausschließlich kassenzugelassene ärztliche und psychologische Psychotherapeuten an. (Bitte geben Sie hier bei “Fachgebiet” Psychologische Psychotherapie und bei “genehmigungspflichtige Leistungen” Verhaltenstherapie an:
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Die Sitzungen umfassen in der Regel 50 Minuten und finden regelmäßig wöchentlich statt. Anpassungen (Zeitdauer und wöchentliche Frequenz) sind je nach Behandlungsplan und Ihren Wünschen möglich.